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Kosten und Abrechnung

Die Abrechnung der Osteopathie-Leistungen erfolgt als Heilpraktiker*innen-Leistung und wird nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker*innen (GebüH) abgerechnet. Mittlerweile wird die Osteopathie von einigen gesetzlichen und vielen privaten Krankenversicherungen bezuschusst. Falls Sie Fragen in Bezug auf die Bezuschussung der osteopathischen Leistungen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Krankenversicherung. ​Die Kosten für meine osteopathische Behandlung liegen bei ca. 90-95€ pro Behandlung für Erwachsene und dauern zwischen 50 und 60 Minuten. Im begrenzten Rahmen bin ich auch für solidarische Preise für Menschen mit geringem Einkommen ansprechbar. 

Die Rechnung erfolgt direkt nach Abschluss jeder Behandlung und muss per Banküberweisung (innerhalb von 14 Tagen) ausgeglichen werden.

Abrechnung mit der Krankenkasse

GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG 

Eine aktuelle Liste der gesetzlichen Krankenkassen, die osteopathische Behandlungen aktuell bezuschussen, finden Sie hier:

http://www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html

Falls Ihre Krankenkasse dazugehört, benötigen Sie in der Regel eine ärztliche Verordnung oder ein Privatrezept für Osteopathie.  Dieses kann von Ärzt*innen verschiedener Fachrichtungen ausgestellt werden (z.B. Haus-, Zahn-, Kinderärzt*in oder Gynäkolog*in etc.).  

PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG

Meine osteopathische Leistung wird nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker*innen (GebüH) abgerechnet. Deshalb kann ein großer Teil der Behandlungskosten von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe bezuschusst werden, vorausgesetzt, dass Ihr Vertrag Heilpraktiker*innenleistungen beinhaltet.

AUSFALLGEBÜHREN

Ich bitte alle Patient*innen, mich so schnell wie möglich zu informieren, falls Sie einen Termin verschieben oder absagen müssen. Termine können bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt kostenfrei verschoben oder abgesagt werden. Ich empfehle, dies per E-Mail oder telefonisch zu tun. Für nicht rechtzeitig abgesagte oder versäumte Termine muss ich leider eine private Ausfallrechnung in Höhe der Behandlungskosten stellen.  

Mein Anspruch ist es, Terminlücken durch nicht rechtzeitige Absagen anderweitig zu schließen, sodass keine Ausfallrechnung gestellt werden muss. Falls eine Terminlücke nicht geschlossen werden kann, bin ich jedoch nicht zum entsprechenden Nachweis verpflichtet.

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